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Startseite » Erstattung gemäß § 735 abs. 4 asvg
Allgemeines

Erstattung gemäß § 735 abs. 4 asvg

WADAEFBy WADAEF3. Mai 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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  • Inhaltsverzeichnis

    • Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG
    • Was ist § 735 Abs. 4 ASVG?
    • Wer hat Anspruch auf Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG?
    • Wie erfolgt die Erstattung?
    • Welche Kosten werden erstattet?
    • Was muss ich beachten?
    • Fazit

Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG

Was ist § 735 Abs. 4 ASVG?

Der § 735 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) regelt die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen. Diese Bestimmung betrifft insbesondere die Erstattung von Kosten für medizinische Behandlungen, die im Ausland durchgeführt wurden.

Wer hat Anspruch auf Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG?

Personen, die in Österreich gesetzlich versichert sind und medizinische Leistungen im Ausland in Anspruch genommen haben, können gemäß § 735 Abs. 4 ASVG Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten haben. Dies gilt insbesondere für Notfälle oder spezielle medizinische Behandlungen, die im Ausland besser verfügbar sind.


Wie erfolgt die Erstattung?

Um eine Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG zu erhalten, müssen die Betroffenen die entstandenen Kosten bei ihrer Krankenkasse einreichen. Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Rechnungen vorzulegen, um die Erstattung zu beantragen. Die Krankenkasse prüft dann die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Höhe der Erstattung.

Welche Kosten werden erstattet?

Die Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG umfasst in der Regel die Kosten für medizinische Behandlungen, die im Ausland durchgeführt wurden. Dazu gehören unter anderem Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und andere medizinische Leistungen. Es ist wichtig, dass die Behandlungen aus medizinischer Notwendigkeit erfolgt sind und dass die Kosten angemessen sind.

Was muss ich beachten?

Bevor Sie medizinische Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass eine Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG möglich ist. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und sorgfältig zu dokumentieren, um die Erstattung zu erleichtern. Beachten Sie auch, dass die Erstattung nicht alle Kosten abdeckt und dass möglicherweise ein Eigenanteil zu tragen ist.

Fazit

Die Erstattung gemäß § 735 Abs. 4 ASVG bietet Versicherten die Möglichkeit, Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland erstattet zu bekommen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Schritte zu befolgen und alle relevanten Unterlagen vorzulegen, um die Erstattung zu beantragen. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an Ihre Krankenkasse wenden.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Erstattung zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.


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